FAQ
Die offiziellen Fremdwährungskurse finden Sie auf den Internetseiten der Tschechischen Nationalbank (Česká národní banka). Hier finden Sie auch historische Wechselkurse. http://www.cnb.cz/en/financial_markets/foreign_exchange_market/exchange_rate_fixing/daily.jsp
Sämtliche Informationen bezüglich der Beschäftigung von ausländischen Personen in der Tschechischen Republik finden Sie hier: http://www.mzv.cz/jnp/en/information_for_aliens/frequently_asked_questions/index.html
In der Tschechischen Republik sind dafür Arbeitsämter oder Personalagenturen zuständig, die Ihnen die entsprechende Arbeitsstelle vermitteln. Im Gegensatz zu den Arbeitsämtern sind die Dienstleistungen der Personalagenturen nicht kostenlos. Weitere Informationen zu den Arbeitsgelegenheiten finden Sie hier: http://portal.mpsv.cz/eures/prace_v_cr.
Im Prinzip entscheiden über die Nostrifikation der Dokumente die Bezirksämter (das Ministerium für Schulwesen, Jugend und Sport entscheidet über die Nostrifikation eines ausländischen Zeugnisses in dem Falle, wenn das Zeugnis von einer ausländischen Schule mit einem Ausbildungsprogramm, das laut einer Vereinbarung mit dem Ministerium realisiert wird, ausgestellt wurde; das Innenministerium entscheidet über eine Nostrifikation und erteilt Bescheinigungen über die Anerkennung der Gleichwertigkeit auf dem Gebiet der Tätigkeit der Polizei und des Brandschutzes). Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.msmt.cz/international-cooperation-1/recognition-of-qualifications-and-education
Die Informationen über die genaue Vorgehensweise bezüglich der Krankenkassenversicherung finden Sie hier: http://www.czech.cz/cz/93401-zdravotni-pojisteni-cizincu Nützliche Informationen zu den Bedingungen der Sozialversicherung erfahren Sie auf http://www.mpsv.cz/cs/603, http://www.mpsv.cz/en/1877
Ob Sie in die Tschechische Republik als Besucher oder Student einreisen, oder ob Sie vorhaben, sich hier kurzfristig aufzuhalten oder sich hier niederzulassen, werden Sie bei einem eventuellen Arztbesuch eine Bestätigung brauchen, dass Sie eine Krankenkassenversicherung haben. Informationen zur Krankenkassenversicherung für ausländische Personen finden Sie hier: http://www.czech.cz/cz/93401-zdravotni-pojisteni-cizincu
Der Erwerb von Liegenschaften hat sich nach dem Beitritt der Tschechischen Republik in die EU, also seit dem 01.05.2004, geändert und vereinfacht. Für eine natürliche Person, also einen EU-Bürger (also auch für die Bürger der Slowakischen Republik) reicht es, wenn sie einen dauerhaften oder vorübergehenden Aufenthalt in der Tschechischen Republik in der Dauer von mehr als 3 Monaten haben, dann könne sie hier Immobilien erwerben (mit Ausnahme des Acker- und Waldbodens, hier gelten strengere Regeln).
Auch in der Tschechischen Republik gilt die einheitliche europäische Notrufnummer 112 – unter dieser Telefonnummer erreichen Sie die Polizei, den Rettungsdienst und die Feuerwehr.
In der Tschechischen Republik werden an einigen Stellen Gottesdienste auch in Fremdsprachen abgehalten. Im Land gibt es 30 staatlich anerkannte Glaubensgemeinschaften. Informationen zu den registrierten Kirchen und Glaubensgemeinschaften finden sie zusammen mit weiteren nützlichen Informationen hier: http://www.mkcr.cz/en/cirkve-a-nabozenske-spolecnosti/default.htm
Falls eine ausländische Person vor hat in der Tschechischen Republik zu heiraten, so ist er/sie verpflichtet, in Übereinstimmung mit den gültigen Rechtsvorschriften der Tschechischen Republik die folgenden Dokumente vorzulegen: • gültiger Reisepass, • Geburtsurkunde, • Ehefähigkeitszeugnis, das beinhalten muss: • Vor- und Nachname, Geburtsdatum und -ort, • Hauptwohnsitz, • Staatsbürgerschaftsnachweis, • Familienstand (geschiedene Personen haben eine Scheidungsurkunde, verwitwete Personen eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten/-in vorzulegen). eine Scheidungsurkunde, verwitwete Personen eine Sterbeurkunde des verstorbenen Ehegatten/-in vorzulegen). Wenn ein ausländischer Staatsbürger der tschechischen Sprache nicht mächtig ist, muss er zur Trauungszeremonie einen Gerichtsdolmetscher hinzuziehen. Weitere Informationen finden Sie auf: x1 http://www.mvcr.cz/clanek/marriage-between-czech-nationals-and-foreign-nationals-in-the-czech-republic.aspx x1
Eine Übersicht über die Entwicklung und die Höhe des Mindestlohnes in der Tschechischen Republik finden sie auf: http://www.mpsv.cz/en/3389
Bis zum 14 vollendeten Lebensjahr ist man nicht strafmündig. Detaillierte Informationen zur Strafmündigkeit finden Sie hier: http://business.center.cz/business/pravo/zakony/trestni-zakonik/cast1h2d4.aspx Die Fahrerlaubnis zur Lenkung von Kraftfahrzeugen wird in Gruppen und Untergruppen unterteilt (§ 81, Abs. 1 des Gesetzes Nr. 361/2000 Slg., Straßenverkehrsgesetz, in gültiger Fassung). Mofas und kleine Motorräder bis zur erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h können Personen ab 15 Jahren lenken. Leichte Motorräder bis zu einem Volumen von 125 ccm und einer Leistung von 11 kW können Personen ab 16 Jahren lenken. Sonstige Kraftfahrzeuge können Personen ab 18 Jahren lenken. In der Tschechischen Republik gilt die 0,0 Promillegrenze. Alkoholkonsum ist erst nach dem vollendeten 18. Lebensjahr erlaubt.
Bei Verlust von Reisedokumenten, die in Ihrem Land ausgestellt wurden, sind Sie als ausländischer Staatsbürger verpflichtet, über diese Tatsache die Polizeidienstelle zu informieren, die der Verluststelle am nächsten ist. Die Polizei erfasst ein Protokoll. Weiterhin haben Sie Ihre Botschaft zu informieren, die Ihnen aufgrund des von der örtlichen Polizei ausgestellten Protokolls vorübergehende Reisedokumente ausstellt. Das Verzeichnis der Botschaften in der Tschechischen Republik finden Sie auf http://www.embassiesabroad.com/embassies-in/CzechRepublic.
Das Verzeichnis der Botschaften in der Tschechischen Republik finden Sie auf http://www.embassiesabroad.com/embassies-in/CzechRepublic.
| Mo | Di | Mi | Do | Fr | Sa | So |
| 1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | |
| 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 |
| 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 |
| 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 |
| 28 | 29 | 30 | 31 | |||
Opinion poll
Wie gefällt Ihnen unsere neue Homepage?






