Änderung der Berechnung von Verzugszinsen
Verzugszinsen sind eine Strafzahlung, die dem Gläubiger für die Verletzung der Pflicht des Schuldners, seine Geldverbindlichkeit ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen, anfällt. Der Anspruch auf Verzugszinsen entsteht dem Gläubiger ohne Hinblick auf die Tatsache, wodurch der Verzug verursacht wurde.
Autor: Ivana Jenerálová
Datum: 08.04.10Steuerneuheiten
Für das Jahr 2010 wurde eine neue Steuerbelastung, die in der Verbrauchssteuer sowie auch in dem Mehrwertsteuersatz enthalten ist,...
Einkommensteuer von juristischen Personen
Grundlegende Informationen darüber, wer nicht zur Zahlung oder zur Zahlung der Einkommensteuer von juristischen Personen verpflichtet...
Kommanditgesellschaft
Grundinformationen über die Unternehmensrechtsform Kommanditgesellschaft.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
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