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Liegenschaftssteuer

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Die Liegenschaftssteuer besteht aus zwei verschiedenen Steuern. Es handelt sich um die Gebäudesteuer und die Grundstückssteuer. Als Besteuerungsperiode wird das Kalenderjahr betrachtet. Die Steuererklärung muss beim jeweiligen Amt bis zum 31. Januar eingereicht werden.

foto: sxc.hu
 
Autor: Aleš Martínek
 
Datum: 01.01.00
 
 
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