Datenboxen
Die Datenbox ist ein elektronischer Aufbewahrungsort, der zur Zustellung von amtlichen Dokumenten und zur Kommunikation mit den Organen der öffentlichen Gewalt bestimmt ist. Für die Gründung und Verwaltung der Datenbox ist das Innenministerium verantwortlich. Für Bürger und unternehmende natürliche Personen ist die Gründung einer Datenbox nicht pflichtig. Für juristische Personen und Organe der öffentlichen Gewalt (Staatsverwaltung) ist die Gründung einer Datenbox verbindlich.
Autor: Aleš Martínek
Datum: 21.02.10Steuerneuheiten
Für das Jahr 2010 wurde eine neue Steuerbelastung, die in der Verbrauchssteuer sowie auch in dem Mehrwertsteuersatz enthalten ist,...
Internet-, Post- und Zustelldienste in der Tschechischen Republik
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Wie eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen ist
Grundschritte zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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