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Datenboxen

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Die Datenbox ist ein elektronischer Aufbewahrungsort, der zur Zustellung von amtlichen Dokumenten und zur Kommunikation mit den Organen der öffentlichen Gewalt bestimmt ist. Für die Gründung und Verwaltung der Datenbox ist das Innenministerium verantwortlich. Für Bürger und unternehmende natürliche Personen ist die Gründung einer Datenbox nicht pflichtig. Für juristische Personen und Organe der öffentlichen Gewalt (Staatsverwaltung) ist die Gründung einer Datenbox verbindlich.

foto: www.sxc.hu
 
Autor: Aleš Martínek
 
Datum: 21.02.10
 
 
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